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Attraktives Büro in der Nähe des Schlesischen Tors – Perfekt für Ihr Unternehmen

KEYFACTS:
• ca. 108,97 m² aufgeteilt in 3 Räume im EG
• ideal für Ihr neues Büro
• innenliegendes WC mit Badewanne
• separater Küchenraum
• Glasfaser Anbindung
• WiredScore Platinum Zertifizierung
• digitales Wegeleitsystem
• Betreuung des Objektes durch feste Hausmeister

HISTORIE:
Vom Ostbahnhof kommend ist das Areal Mediaspree nicht zu übersehen: An beiden Seiten des Wassers haben sich unter anderem die Musikgroßlabels Universal Music und MTV sowie angesagte Clubs und Restaurants angesiedelt.

Ganz in der Nähe befindet sich auch der 1891/1923 errichtete fünfgeschossige, denkmalgeschützte GSG-HOF.

Hier haben sich Kreative, aber auch Dienstleister und Handwerker niedergelassen. Dabei reichen die Branchen von Medien und Werbung über Fotografie bis hin zu Architektur, Design und IT. Genauso breit gefächert ist auch das Gewerbeflächenangebot dieser Berliner Immobilie: Zwischen 90 und 450 Quadratmeter groß sind die Büros und Geschäftsräume, Werkstätten oder Produktionsräume, die gemietet werden können.
Späth-Höfe
An der Köpenicker Straße liegen verschiedene Gewerbehöfe sowie das Deutsche Architektur Zentrum DAZ. In der Nähe befindet sich das Areal Mediaspree mit den großen Musiklabels wie Universal Music und MTV.

In nur 5 Autominuten erreicht man den Alexanderplatz in Berlin-Mitte. Die U-Bahn-Stationen Görlitzer Bahnhof und Schlesisches Tor erreicht man fußläufig in 5 Minuten. Eine Markthalle mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten befindet sich in der Eisenbahnstraße. Weitere Shoppingangebote, Gastronomie und Multiplexkino bietet das ParkCenter ca. 3 Minuten Busfahrt vom Gewerbehof entfernt am Treptower Park.

Ausstattung

Das Gebäudeensemble verfügt über vier Obergeschosse. Die Highlights sind jedoch ein Gründach und Grünflächen im Hof.
WC und Badewanne

Sonstiges

Hinweis SEVESO III:

Der Mieter ist verantwortlich für die Einholung erforderlicher Nutzungsänderungsanträge.
Den Parteien ist bekannt, dass der Gewerbehof Köpenicker Str. 154 – 157 im Bereich einer von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin festgelegten Störfallabstandszone auf der Grundlage der sog. Seveso-III-Richtlinie liegt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass hinsichtlich der vom Mieter beabsichtigten Nutzung behördliche Anforderungen oder Begrenzungen bestehen.

Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Erteilung etwaig erforderlicher behördlicher Genehmigungen für die angestrebte Nutzung. Der Mieter kann im Fall der Nichterteilung einer Genehmigung keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Weitere Angebote auf Nachfrage. Änderungen vorbehalten, für den Inhalt des Mietverhältnisses ist allein der geschlossene Mietvertrag nebst Anlagen verbindlich.

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